Überall auf der Welt müssen Fahrzeuge nach bestimmten Vorschriften der Automobil-Branche zertifiziert werden, um für den Verkauf und den Straßenverkehr zugelassen zu werden. Einer der Kernpunkte der UNECE Regelung WP.29 besagt, dass einmal typgenehmigte Bauteile oder Systeme weder in der Software noch in der Hardware verändert werden dürfen, es sei denn, es liegt eine aktualisierte Typgenehmigung vor. Fahrzeugingenieure stehen vor einem Dilemma: Wie lässt sich die Konformität von Software sicherstellen, die während des gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs aktualisiert wird? Die Vehicle Software Intelligence-Produktsuite von Aurora Labs ermöglicht es den Herstellern, das gesamte Softwareverhalten und sämtliche Änderungen bis hin zur Codezeile zu überwachen und zu verfolgen und alle Änderungen, selbst die kleinsten, zu dokumentieren.

Keine unnötige Dokumentation für Software-Updates

UNECE Regelung WP.29 schreibt vor, dass OEMs „sich bei allen Aktualisierungen mit der zuständigen Typgenehmigungsbehörde in Verbindung setzen müssen, um eine Erweiterung oder eine neue Zertifizierung für die betroffenen Systeme zu beantragen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Aktualisierung keine Auswirkungen auf die Konformität eines typgenehmigten Systems hat, z. B. bei Behebung von Softwarefehlern. In diesem Fall kann der Fahrzeughersteller die Aktualisierung durchführen, ohne die Typgenehmigungsbehörde kontaktieren zu müssen.“ Aurora Labs liefert spezifische Nachweise für Software-Updates, die das Funktionsverhalten nicht beeinflussen. Diese Nachweise und Unterlagen können zur Erteilung von Typgenehmigungsausnahmen für nicht betroffene Funktionen verwendet werden.

Verkürzung der Bearbeitungszeit für die Typgenehmigung

Durch die Bereitstellung eines detaillierten und genauen Nachweises der Auswirkungen von Software-Updates auf die Fahrzeugfunktionen können die Ingenieure die betroffenen Bereiche genau bestimmen und wichtige Zeit für Dokumentation und Verfahren sparen.